Gemeinde Bremen-Neustadt

Türen auf? Ja, bitte!

Kirchenasyl

Kirchenasyl

Kirchenasyl in der Neustadt

In der Gemeinde in der Neustadt gibt es seit mehr als 20 Jahren Kirchenasyl. Viele Fälle des Kirchenasyls waren erfolgreich. Deutschlandweit weiß man im Juli 2020 von 357 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 550 Personen, davon sind etwa 125 Kinder. 308 dieser Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle.

Was ist Kirchenasyl?

Kirchenasyl ist der letzte, legitime Versuch einer Gemeinde, Geflüchteten durch zeitlich befristete Schutzgewährung beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihrer Situation hinzuwirken. 
Kirchenasyl bedeutet das Eintreten für Menschen, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit droht, oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare Härten verbunden sind. 
Kirchenasyl schafft Zeit: Der Gesetzgeber wird zu einer nochmaligen Prüfung des Abschiebeverfahrens aufgefordert. Es gibt neue Zeit für weitere Verhandlungen, eine gründliche Überprüfung des Asylantrages und ein faires Verfahren. Gemeinden treten zwischen Behörden, die eine Anordnung zur Abschiebung auszuführen haben, und Geflüchtete.
Kirchenasyl ist die konkrete Umsetzung des grundgesetzlich verankerten Rechts auf Schutz von Menschenwürde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit aller Menschen. 
Mit dem Kirchenasyl beanspruchen Gemeinden keinen rechtsfreien Raum! In allen Fällen werden die zuständigen Behörden über den Aufenthalt im Kirchenasyl unterrichtet.

Geschichte und Herkunft

Es gibt bereits aus weit vorchristlicher Zeit Hinweise auf Asylpraktiken. Vor allem in der Bibel findet man dann konkrete Hinweise: Asyl ist demnach ein Ort, der Menschen Schutz vor Verfolgung bietet, ursprünglich vor allem vor Blutrache und Sippenfehde. Als Asylorte galten Tempel, heilige Bezirke, Kult- und Grabstätten sowie Götterstatuen. Hintergrund war zum einen die Vorstellung, dass religiöse Stätten heilig seien, zum zweiten aber gab es auch die Pflicht der Priester, verfolgten Menschen beizustehen.
Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Und schon im 5. Jahrhundert erhielt das kirchliche Asylrecht offizielle Anerkennung durch die römische Gesetzgebung. Der Bruch des Asylrechts wurde mit der Todesstrafe geahndet.
Seit dem Hochmittelalter gab es klare Bestimmungen im Kirchenrecht, die auch ein Asylrecht für Juden, Ungläubige und Häretiker einräumten.
Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten europäischen Ländern abgeschafft.

Moderne Notwendigkeit

Aus dieser jahrhundertealten Schutztradition heraus hat sich in den letzten drei Jahrzehnten eine Praxis entwickelt, die dann eingreift, wenn eine Abschiebung in Gefahrensituationen droht. Das erste Kirchenasyl wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt. 1994 wurde die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V. gegründet.
Das – zugegeben und leider – kleine Schutzelement Kirchenasyl hat etlichen tausend Menschen das Leben gerettet. Kirchenasyl hat zudem innerhalb der verfassten Kirche Anstöße gegeben, über Menschenrechte neu zu reden und für Menschenrechte neu zu kämpfen.

Kirchenasyl seit 2015: Dublin-Fälle

Seit 2015 gibt es die sogenannten Dublin-Verordnungen:  Neben Abschiebungen in das Heimatland finden auch Rückführungen innerhalb Europas statt. Das Ersteinreiseland ist zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens.
Was heißt das? Wenn in Deutschland festgestellt wird, dass ein anderes Land zuständig ist, erhält die betroffene Person den sogenannten Dublin-Bescheid und es wird versucht, sie innerhalb der folgenden sechs Monate in dieses Land zu überstellen. Kann keine Rückführung innerhalb der Frist stattfinden, wird in der Regel Deutschland für das Verfahren zuständig. Ausnahmen sind Fristverlängerungen bei Haft oder Untertauchen. Kirchenasyl ist kein Untertauchen und wirkt daher nicht fristverlängernd.

Was braucht es vor allem?

Kirchenasyl ist auch ein großer finanzieller Aufwand für Gemeinden: Durch Spenden muss vom Essen bis zur Zahnpasta, von Bettwäsche bis zu Kleidung alles selbst bezahlt werden. Und es erfordert viel ehrenamtliches Engagement. Auf der einen Seite geht es um die Vermeidung von Isolation im Asyl und um den Umgang mit Traumata, auf der anderen Seite aber auch um Hilfe bei Formularen, Anwaltsfragen, Rechtshilfe…

Informationen

Weitere Informationen für die Neustadt geben Pastor Thomas Lieberum (thomas.lieberum@kirche-bremen.de) oder Wolfgang Teuber (wete51@googlemail.com)
Weiterführende Infos bekommen Sie auch unter diesen Seiten:
https://www.zuflucht-bremen.de
https://www.kirchenasyl.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenasyl 

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