Finnland – ein fantastisches Urlaubsland. Ein Rechtsstaat, der sich immer für die Menschenrechte stark gemacht hat. Warum nicht nach Finnland zurückführen?
Zu dieser häufiger gestellten Frage im Zusammenhang mit Ayoubs Kirchenasyl:
Seit Juli 2024 ist es für Geflüchtete quasi nicht mehr möglich, einen Asylantrag in Finnland zu stellen, der geprüft wird, falls sie über die russisch-finnische Grenze eingereist sind. Bei Einreise über diese Grenze ist es den finnischen Grenzschützern erlaubt, Asylbegehren sofort zurückzuweisen (inkl. Pushbacks = zurücktreiben hinter die Grenze). Einzige Ausnahmen von dieser neuen Ausnahmeregelung: Kinder und Menschen mit Behinderung.
Hier ein Beitrag der Tagesschau vom Sommer 2024:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/finnland-grenze-asyl-100.html
Die im Sommer getroffene “Ausnahmeregelung” des finnischen Parlaments widerspricht den europäischen Menschenrechtskonventionen – ist unvereinbar mit EU-Recht und teils auch mit dem finnischen Grundgesetz – und wird dennoch Monat für Monat verlängert und angewendet.
Ayoub ist im Spätsommer über diese Grenze gekommen und wurde von den Grenzern Finnlands und Russlands mehrfach hin und her getrieben.
Bild: tagesschau.de
UND NUN EINE GANZ FRISCHE, GUTE NACHRICHT:
Soeben haben wir Nachricht erhalten (17 h), dass dem Eilantrag des Anwalts stattgegeben wurde!
Vorerst droht Ayoub in Bremen keine Rückführungs-Gefahr nach Finnland!!!
Genaueres folgt in Kürze!