Gemeinde Bremen-Neustadt

Türen auf? Ja, bitte!

Geschichte der DIAKONIE

Im 17. Jahrhundert hatten die Menschen, die auf der Neustadtseite der Weser lebten, keinerlei Bürgerrechte. Die Gründung der St. Pauli-Gemeinde im Jahre 1639 war erst möglich, nachdem der Rat der Stadt Bremen das gestattet hatte. Alle Patronatsrechte lagen beim Rat der Stadt Bremen. So blieb auch der Kirchengemeinde St. Pauli das versagt, was für die bremischen Stadtgemeinden längst so etwas wie ein ‘Grundrecht’ war, nämlich: sich eine eigene Verfassung zu geben und die Pfarrer selbst zu wählen.

Erst 1813 – also nach fast 175 Jahren – hat der Rat der Stadt auf die sog. Patronatsrechte verzichtet. Die St. Pauli-Gemeinde durfte sich eine eigene Ordnung geben und ihre Pfarrer selbst wählen. Das hat Eingang gefunden in alle seit 1821 vom Konvent der Gemeinde beschlossenen Gemeindeordnungen. Der Pfarrerwahlausschuss drückt also noch heute auch in der jetzt gültigen Gemeindeordnung das aus, was für die Neustadt eine Befreiung aus Gebundenheiten war.

Schon lange vor der ersten eigenen Gemeindeverfassung von 1821 hat es die Gremien gegeben, die die Gemeinde geleitet haben – allerdings “bewilligt” vom Rat der Stadt Bremen. Schon mit der Gründung der Gemeinde 1639 wurden u.a. “vier Diakone bewilligt”.
Etwa 100 Jahre später heißt es, dass “selbst die in der neuen Kirche (damit war St. Pauli gemeint) stets lebendige Diakonie” nicht die “vollen Rechte der alten Diakonenschaft” hat. Damit war die Diakonenschaft der Kirchengemeinden in der Stadt Bremen gemeint. Es gab also seit Gemeindegründung auf der Neustadtseite eine “ständige Diakonenschaft”, weil es immer materielle und seelische Nöte, immer umfangreiche diakonische Aufgaben gegeben hat, ganz gleich, wie die Gemeinde sonst organisiert war.

Besonders groß waren Armut und Krankheit auf der Neustadtseite im 18. Jahrhundert durch die immer wieder auftretenden Überschwemmungs-Katastrophen und im 19. Jahrhundert durch den beständigen Zuzug verarmter Menschen.
Die “Diakonenschaft”, das Kollegium der ehrenamtlichen Diakone (schon um 1770 hieß es : die “St. Pauli-Diakonie”), hat also auf der Neustadtseite immer größeres Gewicht durch die immer größer werdenden Aufgaben bekommen und wurde entsprechend ausgestattet.
Das drückte sich z.B. darin aus, dass die Leitung dieses Kollegiums kraft dieses Amtes Kirchenvorsteher wurde. Das drückte sich auch darin aus, dass dieses Kollegium eigene Statuten bekam, um eine geordnete und überprüfbare Arbeit zu gewährleisten.

Die erste, unabhängig vom Rat der Stadt Bremen beschlossene Gemeindeverfassung stammt von 1821. Weil es schon um 1770 für die Diakonenschaft den Eigennamen “St. Pauli-Diakonie” gegeben hat, kann vermutet werden, dass es mit der ersten eigenen Gemeindeverfassung zeitnah auch das erste Statut für die Diakonie gegeben hat. Uns sind die Statuten/Satzungen von 1888, von 1929 und von 1983 bekannt. In diesen Statuten ist jeweils ausgeführt, wie sich das Kollegium der ehrenamtlichen Diakone organisiert und welche Aufgaben es erhalten hat.

Die Wahrnehmung des diakonischen Auftrages der Gemeinde obliegt immer der gesamten Gemeinde. Die DIAKONIE als das Kollegium der ehrenamtlichen Diakone hat der Gemeinde bei der Wahrnehmung dieses diakonischen Auftrages in besonderer Weise zu dienen. Die DIAKONIE hat sich in der ehemaligen St. Pauli-Gemeinde dabei bis zuletzt als spürbare Entlastung für die Pfarrer, den Kirchenvorstand und die hauptamtlich Mitarbeitenden der Gemeinde erwiesen.

Nicht nur wegen seiner historischen Bedeutung, sondern auch deshalb ist dieser ständige Ausschuss mit dem Eigenamen DIAKONIE auch in die seit dem 1.1.2009 geltende Gemeindeordnung der fusionierten Gemeinde übernommen worden. Die Satzung (Geschäftsordnung) der DIAKONIE wurde neu am 11.9. 2018 beschlossen und ist in Kraft getreten.

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